Spenden & unterstützen

An unser Konto bei Open Collective spenden

Diese Spenden gehen an den Verein für die Erhaltung der Ökologischen Lebensgrundlagen (VEÖL) – hier können uns auch ausländische natürliche oder juristische Personen unterstützen.

An XR AT direkt Spenden

Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Auch kleine Beträge helfen mit, das Klima und das Überleben der Menschheit zu retten.

Unser Bankkonto: IBAN AT64 2011 1841 5039 0000

Lautend auf: “PARTEI FÜR DAS ÜBERLEBEN DER MENSCHHEIT”

Für Spenden an regionale Gruppen – gib bitte die Region als Hinweis in den Verwendungszweck

Disclaimer: Die Partei tritt explizit NICHT bei Wahlen an.

Für Spenden an Parteien gilt das Parteiengesetz 2012 in der aktuellen Fassung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007889

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crowdfunding

Wir haben nur noch wenige Jahre, um die schlimmsten Folgen der Klimakatastrophe einzudämmen. Deswegen rebellieren wir für das Leben! Unsere Aktionen sollen noch größer und bewegender werden. Dafür brauchen wir deine Unterstützung!

Weitere Infos auf unserer Crowdfunding-Seite

Eine Aktivistin schreibt mit Kreide auf die Staße während eines Die Ins in Salzburg

An eine orts- oder regionalgruppe spenden

Der Aufbau jeder Ortsgruppe ist mit Kosten an Geld oder Materialien verbunden. Schon kleine Zuwendungen können großes bewirken und das Wachstum der Ortsgruppen beschleunigen. Je mehr Aktivität möglich ist, desto größer die Wirksamkeit.

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Aktiv werden Klimaschutz

andere unterstützung

Egal was du hast oder kannst: Du kannst es einsetzen. Wir können wirklich alles gebrauchen, denn nur so wird die Rebellion auch so vielfältig wie die Gesellschaft. 

Wenn du materielle Dinge wie Transportmittel, Baustoffe oder Ähnliches besitzt oder besorgen kannst, ist deine Hilfe Gold wert. Wenn du eine Werkstatt oder andere Räumlichkeit zur Nutzung bereitstellen kannst: toll!

Wenn du nicht aktiv werden willst oder kannst und auch nicht zu anderen Formen der Unterstützung in der Lage bist, informiere dich über die Fakten und rede mit den Menschen in deinem Umfeld über die Klimakrise und den ökologischen Kollaps. Erzähl ihnen von Extinction Rebellion. Geh bei den Hauptstreiks mit uns und hunderten weiterer Klimabewegungen demonstrieren. 

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Hinweis zu Spenden von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen

Spenden von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gehen nicht an Extinction Rebellion. Sie sind an den Rechnungshof weiterzuleiten.

“ (6) Politische Parteien dürfen keine Spenden annehmen von:  […]
ausländischen natürlichen oder juristischen Personen,  […]
(7) Nach Abs. 1a, 5 und 6 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr, an den Rechnungshof weiterzuleiten. Der Rechnungshof hat die eingehenden Beträge auf einem gesonderten Konto zu verwahren und überdies in seinem Tätigkeitsbericht (Art. 126d Abs. 1 B-VG) anzuführen. (8) Der Rechnungshof leitet die innerhalb eines Kalenderjahres nach Abs. 7 eingegangenen Beträge zu Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres an Einrichtungen weiter, die mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

 

Hinweis zur Spendenhöhe

 

(4) Spenden, deren Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr (Rechenschaftsjahr) den Betrag von 2 500 Euro (Anm. 1) übersteigen, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Spenden an Bundes-, Landes- und Bezirksorganisationen sind dabei zusammenzurechnen.

(5) Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 nur in der Höhe von insgesamt € 7.500 zulässig. Für juristische Personen, die Tochtergesellschaften oder ähnliche Strukturen haben, gilt diese Höchstsumme pro Kalenderjahr insgesamt. Für neu antretende wahlwerbende Parteien iSd Abs 1a dritter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Fünffache beträgt. Für nicht im Landtag vertretene politische Parteien iSd Abs. 1a letzter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Doppelte beträgt, sofern die Spenden vonseiten des Spenders für Zwecke der Wahlwerbung im Rahmen des jeweiligen Landtags-Wahlkampfes zweckgewidmet und entsprechend verwendet werden. Spenden über € 2.500 sind dem Rechnungshof unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu melden. Der Rechnungshof hat diese Spenden unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu veröffentlichen.

D.h. wer mehr als 2.500 Euro im Jahr spendet, muss damit rechnen, dass sein Name und die Spendenhöhe vom Rechnungshof veröffentlicht wird.